Vorsorgeuntersuchungen

Schwangere haben ab der Feststellung der Schwangerschaft das Recht auf Betreuung durch eine Hebamme. Dabei muss man sich nicht entscheiden zwischen der Betreuung durch eine/n Arzt/Ärztin oder einer Hebamme.

Hebammen sind genau wie Ärzte berechtigt Vorsorgen in der Schwangerschaft durchzuführen. Sie richten sich bei den Untersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien und führen alle Untersuchungen außer den Ultraschalluntersuchungen durch. Darüber hinaus ist die Hebamme aber auch eine wichtige Ansprechpartnerin für viele Fragen im Alltag, wie beispielsweise zur Ernährung, Sport in der Schwangerschaft, Schwangerschaftsbeschwerden und vieles mehr.

Für Hebammen- und gynäkologische Betreuung muss Ihr Arbeitgeber Sie freistellen (MuSchG §16).

Allgemeine Informationen

Bitte bringen Sie zum Termin Ihre Krankenkassenkarte und den Mutterpass mit.
Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten oder Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich gerne.