Vorsorgeuntersuchungen

Schwangere haben ab der Feststellung der Schwangerschaft das Recht auf Betreuung durch eine Hebamme. Dabei muss man sich nicht entscheiden zwischen der Betreuung durch eine/n Arzt/Ärztin oder einer Hebamme.

Hebammen sind, genau wie Ärzte, berechtigt und in der Lage, Frauen in der Schwangerschaft vorsorgen durchzuführen. Sie richten sich bei den Untersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien und führen alle Untersuchungen außer den Ultraschalluntersuchungen durch. Darüber hinaus ist die Hebamme aber auch eine wichtige Ansprechpartnerin für viele Fragen im Alltag, wie beispielsweise zur Ernährung, Sport in der Schwangerschaft, Schwangerschaftsbeschwerden und vieles mehr.

Für Hebammen- und gynäkologische Betreuung muss Ihr Arbeitgeber Sie freistellen (MuSchG §16).

 

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten oder Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich gerne.

Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen.